Gemäss der Verordnung des Bundesrates
sind für bestimmte Überprüfungen die Kompetenzen
eines «besonders befähigten Revisors» erforderlich.
In dieser Eigenschaft sind wir im Handelsregister des Kantons
Genf eingetragen und können demzufolge bei speziellen
Überprüfungen, die von Gesetzes wegen erforderlich
sind, als besonders befähigte Revisoren tätig
werden. Solche Überprüfungen sind insbesondere
bei Sacheinlagen, bei Kapitaländerungen sowie bei der
Umstrukturierung oder Liquidation von Aktiengesellschaften
erforderlich.
Wir bieten die folgenden Dienstleistungen
an: |
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Statutarisches Audit gemäss Art. 727 ff. des
Obligationenrechts |
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Audit der konsolidierten Jahresrechnung |
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Beschränkte Überprüfungen |
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Audit von Stiftungen und Vereinen |
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Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen |
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Überprüfung der internen Kontrollsysteme |
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Weitere Revisions- und Kontrollmandate aller Art |
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Internes Audit |
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Informatik-Audit (das Informatik-Audit wird von
einem externen Partner durchgeführt) |