Die Revision der Jahresrechnung ist eine gesetzliche Anforderung, die im Obligationenrecht festgehalten ist. Trotz der Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2007 in Kraft treten wird, bleibt das Audit für zahlreiche Unternehmen obligatorisch und für andere erwünscht.

Gemäss der Verordnung des Bundesrates sind für bestimmte Überprüfungen die Kompetenzen eines «besonders befähigten Revisors» erforderlich. In dieser Eigenschaft sind wir im Handelsregister des Kantons Genf eingetragen und können demzufolge bei speziellen Überprüfungen, die von Gesetzes wegen erforderlich sind, als besonders befähigte Revisoren tätig werden. Solche Überprüfungen sind insbesondere bei Sacheinlagen, bei Kapitaländerungen sowie bei der Umstrukturierung oder Liquidation von Aktiengesellschaften erforderlich.

Wir bieten die folgenden Dienstleistungen an:
puce Statutarisches Audit gemäss Art. 727 ff. des Obligationenrechts
puce Audit der konsolidierten Jahresrechnung
puce Beschränkte Überprüfungen
puce Audit von Stiftungen und Vereinen
puce Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
puce Überprüfung der internen Kontrollsysteme
puce Weitere Revisions- und Kontrollmandate aller Art
puce Internes Audit
puce Informatik-Audit (das Informatik-Audit wird von einem externen Partner durchgeführt)